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Unternehmensberatung
Insolvenzberatung
Professionelle Unterstützung für den Neuanfang
Wer seine Schulden nicht mehr allein bewältigen kann, sollte frühzeitig Hilfe in Anspruch nehmen. Eine Schuldner- und Insolvenzberatung unterstützt Betroffene dabei, ihre finanzielle Situation zu klären und Lösungen zu finden – sei es durch eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern oder durch die Einleitung einer Privatinsolvenz.
Angeboten wird die Beratung von staatlich geförderten, gemeinnützigen sowie kommerziellen Stellen und Rechtsanwälten. Gemeinnützige Beratungen sind meist kostenlos und begleiten Betroffene bis zum Insolvenzantrag.
Ziel ist es, den Weg aus der Schuldenfalle zu erleichtern und einen finanziellen Neustart zu ermöglichen.

Privatinsolvenz - wichtige Schritte
1. Finanzlage klären. Erstellen Sie eine Übersicht über Ihre Schulden und Einnahmen.
2. Schuldnerberatung aufsuchen. Lassen Sie sich von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Anwalt beraten.
3. Außergerichtliche Einigung anstreben. Versuchen Sie, mit den Gläubigern eine Lösung zu finden.
4. Bescheinigung über gescheiterte Einigung erhalten. Wenn keine Einigung möglich ist, benötigen Sie eine Bescheinigung über das Scheitern der Verhandlungen.
5. Insolvenzantrag stellen. Reichen Sie den Antrag beim zuständigen Amtsgericht ein.
6. Wohlverhaltensphase durchlaufen. Erfüllen Sie während der dreijährigen Phase alle Pflichten (z. B. Abtretung des pfändbaren Einkommens).
7. Nach erfolgreichem Abschluss der Wohlverhaltensphase und dem Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist wird die Restschuldbefreiung erteilt.
Auch für Selbstständige:
Ihre berufliche Existenz liegt uns am Herzen. Wir helfen Ihnen, Ihre Selbstständigkeit zu bewahren und entwickeln einen Plan, der Ihre finanzielle Stabilität sichert. Dank der Neuregelung vom 01.10.2020 kann es möglich sein,
• Individuelle Lösungen: Jeder Fall ist einzigartig - und so sind unsere Strategien.
• Schnelle Hilfe: Sofortige Unterstützung, wenn Sie sie am dringendsten brauchen.
• Diskretion und Verlässlichkeit:
Warten Sie nicht länger. Jeder Tag zählt, und gemeinsam können wir den Weg in Ihre schuldenfreie Zukunft ebnen. Vertrauen Sie uns - der erste Schritt beginnt mit einem Gespräch. Kontaktieren Sie uns noch heute.
Regelinsolvenzverfahren für Selbstständige – Das Wichtigste im Überblick
Das Regelinsolvenzverfahren gilt für:
• Aktive Selbstständige (Freiberufler, Einzelunternehmer, Gewerbetreibende)
• Juristische Personen (z. B. GmbH, UG)
• Ehemalige Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern oder Schulden aus Arbeitsverhältnissen (z. B. offene Löhne, Sozialabgaben)
Ziel:
• Geordnete Abwicklung der Schulden
• Sanierung oder Fortführung des Unternehmens, wenn möglich
• Gläubiger bestmöglich befriedigen
Ablauf:
1. Antragstellung beim Insolvenzgericht
– Der Schuldner oder ein Gläubiger kann den Antrag stellen.
– Ein Insolvenzeröffnungsgrund (Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung) muss vorliegen.
2. Eröffnung des Insolvenzverfahrens
– Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter, der das Vermögen verwaltet und prüft, ob eine Fortführung des Betriebs sinnvoll ist.
3. Verwertung des Vermögens
– Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob das Unternehmen saniert, verkauft oder abgewickelt wird.
– Vermögenswerte des Schuldners werden verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen.
4. Restschuldbefreiung
– Nach Abschluss des Verfahrens kann der Schuldner eine Restschuldbefreiung beantragen (falls er natürliche Person ist).
– Voraussetzung: Wohlverhaltensphase von maximal 3 Jahren, in der der Schuldner seinen Verpflichtungen nachkommt
Besonderheiten für Selbstständige:
• Selbstständige dürfen während des Verfahrens unter Umständen weiter tätig bleiben, wenn eine Fortführung sinnvoll erscheint.
• Es ist möglich, dass das Gericht das Verfahren in Eigenverwaltung genehmigt, wenn der Schuldner selbst eine Sanierung anstrebt.
• Auch private Schulden des Selbstständigen (z. B. persönliche Haftung für Kredite) werden im Regelinsolvenzverfahren geregelt.
Warum aufgeben, wenn ein Neustart möglich ist?
Insolvenz in Eigenverwaltung –
Das Wichtigste im Überblick
Die Insolvenz in Eigenverwaltung richtet sich an Unternehmer, die ihr Unternehmen selbst sanieren wollen. Sie eignet sich besonders für Unternehmen mit einer realistischen Chance auf eine erfolgreiche Fortführung und Restrukturierung.
Voraussetzungen:
1. Antrag des Schuldners:
– Der Unternehmer muss beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eigenverwaltung stellen.
– Ein detailliertes Konzept zur Sanierung und Fortführung des Unternehmens ist erforderlich.
2. Zustimmung der Gläubiger:
– Die wesentlichen Gläubiger sollten dem Antrag zustimmen.
3. Kein offensichtlicher Missbrauch:
– Das Gericht prüft, ob die Eigenverwaltung aussichtsreich ist und keine Benachteiligung der Gläubiger zu befürchten ist.
Ablauf:
1. Vorläufige Eigenverwaltung:
– Das Gericht ordnet die vorläufige Eigenverwaltung an und bestellt einen Sachwalter, der die Tätigkeit des Unternehmers überwacht.
2. Sanierungsplan:
– Der Unternehmer erstellt einen Sanierungsplan, der den Gläubigern zur Abstimmung vorgelegt wird.
3. Gläubigerversammlung:
– Die Gläubiger stimmen über den Sanierungsplan ab. Bei Zustimmung wird der Plan umgesetzt.
4. Abschluss des Verfahrens:
– Nach erfolgreicher Umsetzung des Sanierungsplans wird das Verfahren beendet. Das Unternehmen ist entschuldet und kann weitergeführt werden.
Vorteile der Eigenverwaltung:
• Der Unternehmer bleibt handlungsfähig und behält die Kontrolle über den Betrieb.
• Vermeidung eines Insolvenzverwalters, der ansonsten die Geschäftsführung übernehmen würde.
• Bessere Chancen auf den Erhalt des Unternehmens und seiner Werte.
• Schnellerer und flexiblerer Ablauf im Vergleich zum Regelinsolvenzverfahren.
Pfändungsschutzkonto: Warum ein P-Konto unverzichtbar ist
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist essenziell, um im Falle einer Kontopfändung finanzielle Handlungsfähigkeit zu bewahren. Es schützt den gesetzlich festgelegten Grundfreibetrag, sodass wichtige Ausgaben wie Miete, Lebensmittel und Strom gedeckt bleiben. Ohne ein P-Konto droht, dass Gläubiger auf das gesamte Guthaben zugreifen und der Schuldner mittellos dasteht.
Vielen Dank, dass Sie unsere Seite besucht haben. Wir verstehen, wie herausfordernd finanzielle Situationen sein können – umso wichtiger ist es, den richtigen Partner an seiner Seite zu wissen. Vertrauen Sie darauf, dass es immer einen Weg gibt, und wir helfen Ihnen, ihn zu finden.