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Hinweise zur Kapitalanlage

Rechtliche Hinweise

Chancen

Immobilieninvestitionen gelten seit jeher als Krisen- und Inflationsbeständig, da sie einen hohen Grad an Wertstabilität bieten. Sie erfüllen die wesentlichen Kriterien für einen nachhaltigen Vermögensaufbau: Sicherheit, Rentabilität und langfristiger Wertzuwachs. Aus diesem Grund gehören Immobilien seit Generationen zu den bevorzugten Anlageformen, insbesondere zur Altersvorsorge.

 

Der Fokus bei einer Immobilieninvestition sollte auf einer langfristigen Perspektive liegen. Kurzfristige Spekulationsgewinne sind selten und nicht das primäre Ziel. Auch steuerliche Vorteile, die häufig mit Immobilienkäufen verbunden sind, sollten bei der Entscheidungsfindung nicht im Vordergrund stehen.

Hochbau

Risiken

Wie die Vergangenheit gezeigt hat, unterliegen Immobilieninvestitionen den allgemeinen Marktmechanismen von Angebot und Nachfrage. Das wirtschaftliche Risiko im Zusammenhang mit Vermietung und Finanzierung liegt stets beim Erwerber und Anleger.

 

Um zukünftige Instandhaltungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. Treppenhaus, Heizungsanlage, Fassade, Dach) finanzieren zu können, wird eine Instandhaltungsrücklage gebildet.

 

Ein wesentlicher Faktor für den Wertzuwachs einer Immobilie ist die Standortentwicklung. Dabei spielen sowohl die Entwicklung der Stadt als auch des jeweiligen Stadtteils und des Umlands eine entscheidende Rolle. Aspekte wie die Ansiedlung von Unternehmen und die regionale Arbeitslosenquote beeinflussen maßgeblich die langfristige Attraktivität einer Immobilie.

Rechtliche Verhältnisse – Wichtige Hinweise

Alle Informationen, Darstellungen und Beschreibungen wurden mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben übernommen werden. Irrtümer bleiben ausdrücklich vorbehalten. Steuerliche Vorteile, die vom Käufer möglicherweise angestrebt werden, sind nicht Bestandteil der vertraglichen Grundlage. Aufgrund gesetzlicher Änderungen oder neuer Rechtsprechung kann für das Eintreten von steuerlichen Vergünstigungen keine Garantie übernommen werden.

 

Abweichende Angaben oder Zusicherungen, die nicht schriftlich vom Verkäufer autorisiert wurden, sind nicht verbindlich. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Aussagen von Vermittlern oder Vermittlungsgesellschaften sowie für eventuelle unterlassene Aufklärungspflichten. Vermittler oder Vertriebsgesellschaften handeln nicht als Erfüllungsgehilfen des Verkäufers. Eine Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer besteht nur im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bestimmungen. Darüber hinaus ist die Haftung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt und umfasst lediglich den unmittelbaren Schaden. Mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags erklärt sich der Käufer mit dieser Haftungsregelung einverstanden.

 

Wie jede Vermögensanlage birgt auch der Erwerb von Immobilieneigentum neben den Chancen verschiedene Risiken. Diese betreffen unter anderem die Entwicklung der Werbungskosten, die persönliche finanzielle Situation des Käufers, bestehende Mietverhältnisse, den Marktwert der Immobilie sowie deren Wiederverkäuflichkeit. Trotz der im Prospekt enthaltenen Informationen bleibt der Käufer verpflichtet, eigenständig alle relevanten Aspekte zu prüfen und sich gegebenenfalls durch unabhängige rechtliche, technische oder steuerliche Berater unterstützen zu lassen.

 

Die Verjährungsfrist für mögliche Schadensersatzansprüche aus dem Vertragsverhältnis gegenüber dem Prospektherausgeber oder Verkäufer wird, sofern nicht anders gesetzlich geregelt, auf drei Jahre verkürzt.

 

Die im Prospekt gemachten Angaben gelten ausschließlich in Verbindung mit dem vollständigen Kaufvertragstext.

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